Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2011
Auf Grund eines höchstrichterlichen Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim vom März 2010 muss die derzeitige Abwassergebührenberechnung angepasst werden. Die Berechnung der Abwassergebühren wird rückwirkend zum 1. Januar 2010 auf ein neues, verursachungsgerechtes System umgestellt. Dabei wird die Gebühr für die Behandlung und Ableitung von Abwasser nach den Abwasserarten Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt.
Um auf das neue System umzustellen werden unsere Mitgliedsgemeinden die Flächen der betroffenen Grundstücke ermitteln und die entsprechenden Flächen veranlagen. Da die Arbeiten zur Ermittlung dieser Flächen sehr aufwändig sind, ist eine Umstellung in diesem Jahr nicht mehr möglich. Zudem muss die Abwassersatzung entsprechend abgeändert werden. Die Arbeiten hierfür werden voraussichtlich erst Mitte 2012 abgeschlossen sein.
In diesem Zeitraum wird auf die Abrechnung von Abwassergebühren verzichtet. Anstelle der Jahresendabrechnung wird ein Abschlag erhoben. Dieser wird zum 30.12.2011 festgesetzt. Der Abschlag wird sowohl für Wasser, als auch für Abwasser festgesetzt.
Ende Januar 2012 werden wir Ihnen die Abrechnung für die Wassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 auf Grund des abgelesenen und hochgerechneten Zählerstandes zukommen lassen. Alle bis dahin bezahlten Abschläge sind selbstverständlich berücksichtigt.
Sobald die Umstellung auf die neuen Abwasserarten Schmutz- und Niederschlagswasser durch die jeweilige Mitgliedsgemeinde erfolgt ist, wird rückwirkend zum 01.01.2010 die Festsetzung der Abwassergebühren erfolgen. Alle bis dahin bezahlten Abschläge werden hierbei berücksichtigt.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Für Rückfragen stehen wir, der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach oder die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde, Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Alle Kunden mit einem Anschlussobjekt in der Stadt Bad Rappenau, sowie in der Gemeinde Offenau sind von diesem "vierten Abschlag" nicht betroffen!
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