Gesplittete Abwassergebühr

Auf Grund eines höchstrichterlichen Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim vom März 2010 sind alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ab sofort verpflichtet, die derzeitige Abwassergebührenberechnung anzupassen. Die Berechnung der Abwassergebühren wird rückwirkend zum 1. Januar 2010 auf ein neues, verursachungsgerechtes System umgestellt. Dabei wird die Gebühr für die Behandlung und Ableitung von Abwasser nach den Abwasserarten Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt.

Die Gebühr für das Schmutzwasser (derzeitige Abwassergebühr) wird weiterhin auf der Grundlage des abgelesenen Frischwasserverbrauchs erhoben und deckt nur noch die anfallenden Kosten für dessen Ableitung und Reinigung.

Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung richtet sich zukünftig nach der Größe der befestigten Flächen eines Grundstücks, die direkt an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind bzw. von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann.

Detaillierte Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erteilt Ihnen Ihre jeweilige Stadt bzw. Gemeinde. Die Adressen und Internetseiten finden Sie hier.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom März 2010 kann hier abgerufen werden.

Die häufigst gestellten Fragen beantworten wir Ihnen hier.

 

 

Abwassergebühren

Die Abwassergebühren werden von den jeweiligen Mitgliedsgemeinden in der jeweiligen Abwassersatzung festgelegt.

 

Stadt / Gemeinde gültig ab Schmutzwassergebühr
pro m³ Abwasser

Niederschlagswassergebühr
pro m² versiegelte Fläche

Bad Rappenau

 


01.01.2010

01.01.2011

01.01.2012

2,30 €

2,30 €

2,56 €

0,50 €

0,54 €

0,54 €

Gemmingen

 


01.01.2010

01.01.2011

01.01.2012

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Haßmersheim

 


01.01.2010

01.01.2011

01.01.2012

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Helmstadt-Bargen

 


01.01.2010

01.01.2011

01.01.2012

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Hüffenhardt

 


01.01.2010

01.01.2011

01.01.2012

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Neckarbischofsheim

 


01.01.2010

01.01.2011

01.01.2012

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Neunkirchen

 


01.01.2010

01.01.2011

01.01.2012

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Obrigheim

 


01.01.2010

01.01.2011

01.01.2012

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Offenau

 


01.01.2010

01.01.2011

01.01.2012

3,22 €

3,34 €

3,25 €

0,50 €

0,45 €

0,45 €

Reichartshausen

 


01.01.2010

01.01.2011

01.01.2012

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Siegelsbach

 


01.01.2010

01.01.2011

01.01.2012

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