Hinweise
Wie sind Wasseranschlüsse bei der Bauplanung zu beachten?
Information zum Rohrgraben für Bauwasser- und Hausanschluss
Mindestanforderungen für die Herstellung eines Zählerschachtes
Technische Einrichtungen auf die es in Ihrem Hause ankommt
Wie sind Wasseranschlüsse bei der Bauplanung zu beachten?
Was sollte der Architekt berücksichtigen?
Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle - möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitungen für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden können.
Wer beantragt den Hausanschluss?
Der Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Das dafür vorgesehene Antragsformular ist beim Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach erhältlich, kann auf der Homepage heruntergeladen werden oder wird auf Wunsch auch gerne zugeschickt. Für die weitere Bearbeitung der Antragsunterlagen wird auf jeden Fall ein Lageplan mit Textteil benötigt sowie Keller- und Erdgeschosszeichnungen, in denen die gewünschte Übergabestelle gekennzeichnet ist.
Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten sowie den Verhältnissen auf Ihrem Grundstück abhängig sind. Mit unterschiedlichen Ausführungsmöglichkeiten ist gegebenenfalls zu rechnen. Ersparen Sie sich und uns bitte unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag rechtzeitig.
Was kostet der Hausanschluss?
Mit der Genehmigung des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung erhalten Sie eine für das Jahr der Genehmigung gültige Preisliste.
Wer legt die Leitungsführung fest?
Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen den Versorgungsleitungen des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach und Ihrer Hausinstallation legen unsere Fachleute fest, die Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen werden.
Wer ist der Ansprechpartner beim Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach, wenn es um die Herstellung des Wasseranschlusses geht?
Die Herstellung, Überwachung und Reparatur der Anschlussleitung erfolgt durch unsere Wassermeister.
Wer führt den Hausanschluss aus?
Die Ausführung der erforderlichen Tiefbau- und Rohrlegearbeiten wird vom Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach in Absprache mit Ihrem Architekten oder Baubeauftragten veranlasst.
Was gehört zur Hausinstallation?
Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile von den Hauptabsperreinrichtungen des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach bis zur letzten Entnahme- und Verbrauchsstelle.
Ausgenommen sind Wasserzähler, die zu den Betriebseinrichtungen des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach gehören und von diesem eingebaut oder ausgetauscht werden.
Was gehört nicht zur Trinkwasserhausinstallation?
Soweit in Ihrem Gebäude eine Eigenwasserversorgungsanlage installiert ist, gehört diese nicht zur Trinkwasserhausinstallation. Es darf daher keine Verbindung dieser beiden Anlagen untereinander erfolgen.
Die Heizungsanlage darf ebenfalls nicht über eine feste oder verbleibende Leitung mit der Trinkwasserinstallation verbunden werden. Sobald die Heizungsanlage mit Wasser gefüllt und entlüftet ist, muss die dazu notwendige Schlauchleitung demontiert werden.
Eine Regenwassernutzungsanlage muss angezeigt und eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang beantragt werden.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass Verstöße gegen diese Bedingungen infolge Installationsfehlern oder spätere Manipulationen für den Betreiber der jeweiligen Anlagen ein extrem hohes finanzielles Risiko darstellen, denn für die entstehenden Schäden wie zum Beispiel Verseuchungen des Wasserrohrnetzes ist er dem Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach gegenüber schadensersatzpflichtig.
Kann die Hausinstallation in Eigenhilfe erstellt werden?
Nein! Sie darf nur durch ein Installationsunternehmen hergestellt und unterhalten werden, das die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften Ihres Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach kennt.
Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach kann die Planung und Ausführung der Anlage prüfen und, soweit er dies für erforderlich hält, Änderungen und Ergänzungen fordern. Anlagen, die nicht von einem Installationsunternehmen erstellt worden sind, werden nicht an das Versorgungsnetz angeschlossen und müssen gegebenenfalls abgebaut oder mit hohen Kosten abgeändert werden.
Kann bereits während der Bauzeit Wasser bezogen werden?
Ja - über einen Bauwasseranschluss an der Anschlussleitung im Grundstück.
Ja - sofern die Hausanschlussleitung bereits bis zum Zählerplatz fertig verlegt ist.
In beiden Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass der Bauwasseranschluss besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss. Ein entsprechender Antrag ist beim Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach einzureichen.
Und wann steht Wasser im ganzen Haus zur Verfügung?
Das Installationsunternehmen ist dem Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach gegenüber verpflichtet, die Fertigstellung der Hausinstallation schriftlich anzuzeigen. Nach Eingang dieser Meldung und Montage der Zähler durch den Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach ist die Hausinstallation betriebsbereit.
Wie steht es mit dem „Kleingedruckten“?
Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und dem Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach sind die „Allgemeinen Versorgungsbedingungen AVB-Wasser“ sowie die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser. Diese Rechtsgrundlagen werden von Ihnen mit der Stellung des Antrages auf Wasserversorgung anerkannt, liegen in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach aus, können auf unserer Homepage heruntergeladen werden und werden Ihnen auf Wunsch auch gerne zugeschickt.
Dieser Text steht Ihnen auch als pdf-Datei zur Verfügung.
Information zum Rohrgraben für Bauwasser- und Hausanschluss
Die Trasse der Leitung ist genehmigungspflichtig. Die Hausanschlussleitung Wasser wird auf dem kürzesten Weg verlegt vom vorverlegten Rohr bis zur Hauseinführung.
Die Leitung darf nicht überbaut werden. Es sei denn, sie wird in einem Leerrohr gesichert verlegt. Dieses muss einen Durchmesser von DN 100 haben und darf nur mit Winkeln von max. 15° verlegt werden.
Die Hauseinführung wird mit einer Kernbohrung mit einem Durchmesser von 80, 100 oder 125 mm erstellt oder durch Einbetonieren eines Hülsrohres.
Bitte geben Sie die Handynummer Ihres Bauleiters oder Architekten an.
Die Unfallverhütungsvorschriften, die DIN und die Vorgaben des DVGW sind zu beachten.
Weitere Informationen, sowie Skizzen finden Sie in der pdf-Datei.
Mindestanforderungen für die Herstellung eines Zählerschachtes
Wird die Wasserzähleranlage außerhalb oder innerhalb von Gebäuden in einem Schacht untergebracht, so ist dieser entsprechend dem DVGW Arbeitsblatt W 355 herzustellen.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der pdf-Datei.
Technische Einrichtungen auf die es in Ihrem Hause ankommt
Häufig wird die Meinung vertreten, dass von den häuslichen Wasserleitungen keine Gefahren für das Trinkwasser ausgehen können. Doch das Gegenteil ist der Fall. Immer häufiger treten Verunreinigungen in unserem Wasserversorgungsnetz auf, die auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sind. Hier ist von Ihrer und von unserer Seite eine dringende ordnungsgemäße Überprüfung angezeigt, damit das vom Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach gelieferte Trinkwasser in allen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
Grundlage für die Aufgabenverteilung zwischen Wasserversorgungsunternehmen, Installateuren und Verbrauchern zum Schutz des Trinkwassers in Ihrem Hause ist die DIN 1988/TRWI. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Trinkwasser-Versorgungsunternehmen Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach und den Installateuren ist daher sinnvoll, ja sogar unerlässlich, um eine ordnungsgemäße Errichtung der Installationsanlage in Ihrem Haus, sowie deren Betriebssicherheit und Gebrauchstauglichkeit bei der Übergabe an den Anlagenbetreiber (Eigentümer) zu garantieren.
Wichtig sind jedoch der ordnungsgemäße Betrieb und die notwendige Unterhaltung der Trinkwasser-Einrichtung durch den Anschlussnehmer, also den Verbraucher. Ein ordnungsgemäßer Betrieb liegt dann vor, wenn Störungen anderen Kunden und des Wasserversorgungsunternehmens oder Dritter ausgeschlossen sind.
Dabei ist zu beachten, dass nach der Trinkwasserverordnung DIN DVGW-Regelwerk der Hauseigentümer nach dem Wasserzähler für eine einwandfrei arbeitende Anlage zu sorgen hat, damit die Trinkwasserqualität nicht beeinträchtigt wird. Hierzu ist es erforderlich, Armaturen mit DVGW-Zertifizierung einzubauen.