Wassergebühren

Gebühren gültig seit 1. Januar 2007

Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren.

GrundgebührWasserzähler

Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:

Nenndurchfluss (Qn) 2,5 6 10 15
Euro/Monat 4,00 9,80 16,30 24,50



Bei Verbundwasserzählern beträgt die Grundgebühr mit einer Nenngröße von:

DN 50 Qn 15 95,80 Euro/Monat
DN 80 Qn 40 124,00 Euro/Monat
DN 100 Qn 60 151,00 Euro/Monat
DN 150 Qn 150 276,60 Euro/Monat

Standrohrzähler/Bauwasserzähler: 16,30 Euro/Monat

Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.



VerbrauchsgebührWasserhahn

 

Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,50 Euro.











Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.