Wassergebühren
Gebühren gültig seit 1. Januar 2007
Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren.
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
| Nenndurchfluss (Qn) | 2,5 | 6 | 10 | 15 |
| Euro/Monat | 4,00 | 9,80 | 16,30 | 24,50 |
Bei Verbundwasserzählern beträgt die Grundgebühr mit einer Nenngröße von:
| DN 50 | Qn 15 | 95,80 Euro/Monat |
| DN 80 | Qn 40 | 124,00 Euro/Monat |
| DN 100 | Qn 60 | 151,00 Euro/Monat |
| DN 150 | Qn 150 | 276,60 Euro/Monat |
Standrohrzähler/Bauwasserzähler: 16,30 Euro/Monat
Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.
Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,50 Euro.
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.