Aktuelles
Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2011
Dienstag, 6. Dezember 2011Auf Grund eines höchstrichterlichen Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim vom März 2010 muss die derzeitige Abwassergebührenberechnung angepasst werden. Die Berechnung der Abwassergebühren wird rückwirkend zum 1. Januar 2010 auf ein neues, verursachungsgerechtes System umgestellt. Dabei wird die Gebühr für die Behandlung und Ableitung von Abwasser nach den Abwasserarten Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt.
Um auf das neue System umzustellen werden unsere Mitgliedsgemeinden die Flächen der betroffenen Grundstücke ermitteln und die entsprechenden Flächen veranlagen. Da die Arbeiten zur Ermittlung dieser Flächen sehr aufwändig sind, ist eine Umstellung in diesem Jahr nicht mehr möglich. Zudem muss die Abwassersatzung entsprechend abgeändert werden. Die Arbeiten hierfür werden voraussichtlich erst Mitte 2012 abgeschlossen sein.
In diesem Zeitraum wird auf die Abrechnung von Abwassergebühren verzichtet. Anstelle der Jahresendabrechnung wird ein Abschlag erhoben. Dieser wird zum 30.12.2011 festgesetzt. Der Abschlag wird sowohl für Wasser, als auch für Abwasser festgesetzt.
Ende Januar 2012 werden wir Ihnen die Abrechnung für die Wassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 auf Grund des abgelesenen und hochgerechneten Zählerstandes zukommen lassen. Alle bis dahin bezahlten Abschläge sind selbstverständlich berücksichtigt.
Sobald die Umstellung auf die neuen Abwasserarten Schmutz- und Niederschlagswasser durch die jeweilige Mitgliedsgemeinde erfolgt ist, wird rückwirkend zum 01.01.2010 die Festsetzung der Abwassergebühren erfolgen. Alle bis dahin bezahlten Abschläge werden hierbei berücksichtigt.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Für Rückfragen stehen wir, der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach oder die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde, Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Alle Kunden mit einem Anschlussobjekt in der Stadt Bad Rappenau, sowie in der Gemeinde Offenau sind von diesem "vierten Abschlag" nicht betroffen!
Ihr zuverlässiger Partner in der Trinkwasserversorgung
Zweckverband
Wasserversorgungsgruppe Mühlbach
Gewinner der Internet-Vorkampagne wurden ermittelt
Dienstag, 15. November 2011Im Rahmen der Internet-Vorkampagne wurden dem Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach im Zeitraum vom 14.10.2011 – 30.10.2011 insgesamt 1.493 Zählerstände übermittelt. Vielen Dank hierfür!
Die Gewinner der Vorkampagne wurden am 11.11.2011 vom Verbandsvorsitzenden Herrn Oberbürgermeister Hans Heribert Blättgen, dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden Herrn Marcus Dietrich und dem Geschäftsführer des Zweckverbandes Herrn Steffen Heber gezogen.
Die glücklichen Gewinner sind wie folgt:
1.Preis (Handy Nokia C 7 im Gesamtwert von 359,90 EUR):
Herr Rainer Müller-Stephann, Bad Rappenau
2. Preis (Funktionale Sporttasche):
Herr Rainer Rieger, Bad Rappenau
3. Preis (Regenschrim „Trend“):
Frau Margarete Maguire, Neckarbischofsheim
Jeder der Preisträger erhält zudem ein Buch „50 Jahre Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“.
Aufgrund der Vielzahl an Teilnehmern verlost der Zweckverband WVG Mühlbach ebenfalls 3 Trostpreise in Form eines Buches „50 Jahre Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“. Die Gewinner der Trostpreise werden vom Zweckverband WVG Mühlbach angeschrieben.
Übergabe des Hauptgewinnes an den glücklichen Gewinner:
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Teilnahme!
Ihr Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach
Eingefrorene Wasserleitungen
Mittwoch, 19. Oktober 2011Der Bereitschaftsdienst des Zweckverbandes war im letzten Winter wieder des Öfteren wegen eingefrorenen Leitungen und Messeinrichtungen im Einsatz. Um Frostschäden an Wasserleitungen und Armaturen zu vermeiden, empfehlen wir unseren Kunden:
- Freiliegende Wasserzähler zu isolieren.
- Bei Wasserzählerschächten im Freien einen hölzernen Zwischenboden einzulegen, mit Isolierstoffen zu bedecken und den Schacht selbst abzudecken. Der Zugang zum Abstellhahn und Wasserzähler muss aber möglich sein.
- Geschlossene Türen und Fenster in den betroffenen Räumen (Keller, Garagendurchgänge etc.) zusätzlich abzudichten.
- Wasserleitungen in Gärten, Garagen und unbewohnten Räumen abzustellen und zu entleeren.
- Bei extremer Kälte evtl. den Hauptabstellhahn zu schließen und zu entleeren.
- Beim Abstellen und Entleeren gilt: Zapfstellen und Hähne bis zur Wiederinbetriebnahme geöffnet zu lassen.
Sind die Hausanschlussleitungen oder der Wasserzähler dennoch eingefroren, bitten wir den Bereitschaftsdienst des Zweckverbandes unter der Telefonnummer 07264/9176-0 zu informieren. Bei entstandenen Wasserschäden ist auch die Feuerwehr zuständig. Eingefrorene Hausinstallationen beheben zugelassene Installationsfirmen. Auf keinen Fall sollten Hausbesitzer selbst versuchen die Schäden zu beheben.